Unsere Arbeitsweise
Wie geht das Institut mit Ihrer Anfrage oder Ihrer Beschwerde um?
- Wir senden Ihnen eine Empfangsbestätigung sowie eine Aktennummer zu.
- Zunächst prüfen wir, ob Ihre Beschwerde zulässig ist, d. h. ob uns genügend Angaben vorliegen, um sie zu bearbeiten (Ihre Identität, das Datum, die Unterschrift, die Beschreibung des Sachverhalts…).
- Anschließend prüfen wir, ob das Institut für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zuständig ist und ob die Beschwerde begründet ist.
- Wir nehmen eine erste Analyse Ihres Falles vor. Falls erforderlich, bitten wir Sie um zusätzliche Informationen oder laden Sie zu einem Gespräch ein, damit Sie den Sachverhalt direkt erläutern können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie uns eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse hinterlassen, unter der Sie erreichbar sind.
- Wir teilen Ihnen unsere Stellungnahme zu Ihrem Fall mit und erläutern Ihnen, welche Unterstützung das Institut Ihnen im weiteren Verlauf bieten kann.
- Das Institut unternimmt von sich aus keine Schritte oder Maßnahmen in Bezug auf eingereichte Fälle; wir handeln ausschließlich mit Genehmigung der Person, die den Fall eingereicht hat, und garantieren eine vertrauliche Bearbeitung der Beschwerden.
- Gut zu wissen: Die vom Institut angebotenen Dienstleistungen sind kostenlos und vertraulich.
Was kann das Institut für Sie tun?
▶ Informationen bereitstellen
Wir geben Ihnen so viele Informationen wie möglich zu Ihrer Anfrage oder Ihrer Beschwerde.
▶ Sie zu einem Gepräch einladen
Wir können die Probleme besprechen, mit denen Sie konfrontiert sind, und Ihnen weitere Erläuterungen zu den geltenden Rechtsvorschriften, Ihren Rechten und Pflichten sowie den weiteren Schritten geben, die Sie unternehmen können.
▶ Die Gegenpartei kontaktieren
À votre demande, l’Institut peut informer la partie adverse de ses droits et obligations. Ceci peut se faire tant par téléphone que par courrier.
▶ Eine Schlichtung oder Mediation organisieren
Nachdem Kontakt mit der Gegenpartei aufgenommen wurde, kann eine Mediation durchgeführt werden. Diese kann innerhalb des Instituts oder gegebenenfalls in einem anderen neutralen Umfeld stattfinden. Sobald eine einvernehmliche Einigung erzielt wurde, wird der Fall abgeschlossen.
▶ Gerichtlich vorgehen und als Zivilkläger auftreten
Das Institut kann gegebenenfalls beschließen, einen Fall vor Gericht zu bringen, und einen solchen Schritt nach eigenem Ermessen einleiten, sofern es dies für notwendig erachtet und der Antragsteller seine Zustimmung erteilt.
Rechtsanwält*innen, die über Fachkenntnisse in den vom Institut abgedeckten Bereichen verfügen, können sich mit dem Institut in Verbindung setzen, ohne verpflichtet zu sein, ihre Dienste anzubieten.
▶ Betreuung und Beratung
Das Institut kann die Person, die eine Beschwerde einreicht, rechtlich unterstützen.