Eine Person hat mich belästigt, indem sie ihre Genitalien in der Öffentlichkeit (z. B. im Zug) entblößt hat
Dies stellt eine Straftat dar. Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten. Auch wenn es manchmal nicht möglich ist, Beweise vorzulegen, kann die Polizei andere Maßnahmen ergreifen (z. B. Patrouillen in einem bestimmten Stadtteil). Das Institut kann Sie dabei unterstützen. Wenn Sie die Hilfe des Instituts in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihrer Meldung alle Beweise und sonstigen relevanten Unterlagen beifügen.
Sie können beim Institut auch eine Meldung über andere sexistische oder einschüchternde Äußerungen oder Handlungen einreichen, denen Sie in der Öffentlichkeit ausgesetzt waren.