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Man spricht mich mit den falschen Pronomen an

Wendet sich eine Einrichtung weiterhin mit Ihrem Deadname oder den falschen Pronomen an Sie? Das Institut kann Kontakt mit ihr aufnehmen und darauf hinweisen, dass die bewusste falsche Geschlechtsbezeichnung einer Person gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Die Einrichtung muss darauf achten, sowohl in ihren Systemen als auch in der Kommunikation den von Ihnen gewünschten Vornamen und die korrekten Pronomen zu verwenden.

Wenn Sie diesbezüglich eine Meldung beim Institut einreichen möchten, können Sie Beweise (z. B. Screenshots, E-Mails, usw.), die belegen, dass man Sie (wiederholt) mit Ihrem Deadname und/oder falschen Pronomen angesprochen hat, sowie Dokumente/Screenshots, die belegen, dass man Ihren aktuellen Vornamen und/oder Ihre aktuellen Pronomen kennt. Falls Sie diesbezüglich bereits mit der Dienststelle oder dem Unternehmen kommuniziert haben (z. B. per E-Mail-Austausch), können Sie dies ebenfalls Ihrer Meldung beifügen. Wir verfügen dann über alle Informationen, um Ihren Fall zu bearbeiten und – falls Sie dies wünschen – die Dienststelle oder das Unternehmen zu kontaktieren (wir tun dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung).

Sie können beim Institut auch eine Meldung zu anderen Situationen einreichen, in denen Ihre Identität und/oder Ihr Geschlechtsausdruck nicht respektiert wird.