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Ich habe bei einem Vorstellugsgespräch über meine Fruchtbarkeitsbehandlung gesprochen und durfte plötzlich nicht in die nächste Runde kommen

Bei einem Vorstellungsgespräch ist es grundsätzlich verboten, zu fragen, ob Sie Kinder haben möchten, ob Sie schwanger sind oder ob Sie bereits Kinder haben. Wurde Ihnen diese Frage gestellt und hat dies zu einer negativen Reaktion geführt? Sie können beim Institut eine Meldung einreichen, indem Sie uns weitere Details zum Vorstellungsgespräch (Datum, Inhalt, anwesende Personen) und zum Bewerbungsverfahren (Stellenangebot, Einladung zum Vorstellungsgespräch, eventuelles Feedback) mitteilen. Wir werden Ihnen dann weitere Informationen zur Gesetzgebung geben und, sofern die Sachlage ausreichend fundiert ist, das Unternehmen kontaktieren, um es auf das Diskriminierungsverbot und die einschlägigen Rechtsvorschriften hinzuweisen. Diese Vorgehensweise kann anonym oder unter Angabe Ihrer Identität erfolgen und wird natürlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt.

Sie können beim Institut auch eine Meldung über andere ungerechte Behandlungen einreichen, denen Sie im Rahmen Ihrer Fertilitätsbehandlung ausgesetzt waren.