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Nach meinem Vollzeit-Elternurlaub darf ich nicht an meinen Arbeitsplatz zurückkehren

Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, des Geburtsurlaubs, des Elternurlaubs und anderer themenbezogener Freistellungen haben Sie das Recht, an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren oder, falls dies nicht möglich ist, eine gleichwertige Stelle zu erhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass Ihr Arbeitgeber nicht einfach erklären kann, dass Ihre Vertretung die Stelle behält und Sie eine andere Tätigkeit ausüben müssen. Sollte dies geschehen, können Sie sich an das Institut wenden. Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufnehmen, können Sie uns weitere Informationen zu Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz, Ihrem Arbeitsvertrag und allen anderen für Ihre Meldung relevanten Aspekten zukommen lassen.

Sie können beim Institut auch eine Meldung über andere ungerechte Behandlungen einreichen, denen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Elternschaft ausgesetzt waren.